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EU-Tierversuchs-Richtlinie 86/609: Die Hauptforderungen der ECEAE

Die ECEAE spricht sich gegen alle Tierversuche aus. Auf dem Weg dahin, setzt sie sich für folgende Verbesserungen ein, die eine moderne und humane Wissenschaft voranbringen sollen:

  • Eine Langzeitstrategie, um die Verwendung von Tieren in Versuchen endgültig zu beenden. Diese soll etappenweise die Verwendung von Affen, Katzen und Hunden in Tierversuchen beenden. In der Zwischenzeit sollen nur noch Versuche erlaubt sein, die einen nachweisbaren Bezug zu ernsten oder lebensbedrohlichen menschlichen Krankheiten haben oder eine nachweisbare gesellschaftliche Notwendigkeit haben.
  • In den Mitgliedstaaten müssen alle Tierversuche einer Genehmigungspflicht unterliegen.
  • Eine adäquate finanzielle und öffentlichkeitswirksame Förderung von alternativen tierversuchsfreien Verfahren.
  • Ein Verbot von Tierversuchen, die mit schweren und/oder lang anhaltenden Schmerzen oder Leiden für die Tiere einhergehen, so wie ursprünglich von der EU-Kommission gefordert. Schwere Schmerzen oder Leiden, die nicht nur momentan auftreten, sind inakzeptabel.
  • Die Beendigung von Affenversuchen in absehbarer Zeit. In der Zwischenzeit muss die Verwendung von Affen streng limitiert werden, soweit sie nicht mit der Erforschung von lebensgefährlichen Krankheiten in Verbindung stehen, müssen alle Affenversuche vermieden bzw. verhindert werden, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen.
  • Ein uneingeschränktes Verbot für die Verwendung von Wildtieren im Tierversuch, ob für Zucht oder Tierversuch. Ein Verbot von Wildtierfängen und Nachzuchten muss kurzfristig umgesetzt werden, da der Fang den Wildtieren schwere Leiden und unermesslichen Stress zufügt.
  • Ein Verbot von Versuchen, in denen Hunde und Katzen verwendet werden
  • Ein Verbot von Versuchen, in denen Hunde und Katzen verwendet werden
  • Das mehrmalige Verwenden des gleichen Tieres im Versuch darf nur erlaubt sein, wenn dem Tier keine schweren Schmerzen zugefügt werden.
  • Eine verpflichtende rückblickende Bewertung aller durchgeführten Experimente, zur Beurteilung des Nutzens des Tierversuchs. Zudem soll überprüft werden, ob der vorausgesagte Effekt auf die Versuchstiere eintraf. Dies ist wichtig, um die Verdienste zukünftiger Forschungsvorhaben für die menschliche Gesundheit zu beurteilen.
  • Die Einführung des höchsten Minimal-Standards für Haltung und Pflege der Versuchtiere, wie sie die Empfehlung 2007/526/EC für die Haltung und Pflege von Versuchstieren der EU-Kommission vom 18. Juni 2007 enthält.
  • Mehr Transparenz bezüglich der durchgeführten Tierversuche. Bürgern muss es möglich sein, sich ein realistisches Bild von den Vorgängen im Tierversuch zu machen. Vertrauliche Informationen zu den Versuchen oder durchführenden Instituten sind hiervon unberührt.
  • Die Einführung eines Systems, das durch einen entsprechenden Datenaustausch die Gefahr von Doppelversuchen reduziert.
  • Die Verpflichtung der Kommission, die Richtlinie in Absprache mit dem Parlament und den anderen Interessengruppen regelmäßig auf ethische und wissenschaftliche Weiterentwicklungen zu überprüfen. Dies soll sicherstellen, dass das von allen geteilte Ziel einer endgültigen Beendigung von Tierversuchen so bald wie möglich erreicht wird. Dies würde das Gesetz zudem der öffentlichen Meinung der Mehrheit der EU-Bürger näher bringen.

Weiterführende Informationen

Wie kann ich helfen?

Der Entwurf des Parlamentes wurde zur weiteren Beratung an den Ministerrat weitergeleitet.

Wenn Sie Parlamentarier oder Mitarbeiter der EU sind:
Kontaktieren Sie bitte Frau Samira Gazzane, um ein Informationsgespräch zu vereinbaren. Email:

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